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Berufsfelder

Die Berufsfelder von Heilpädagog*innen beziehen sich auf

  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Frühförderung
  • Schulen
  • Arbeitsfelder aus dem Bereich der Eingliederungshilfe
  • Medizinische Einrichtungen
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Einrichtungen der Altenhilfe und Gerontopsychiatrie

Tätigkeitsfelder sind Kindertageseinrichtungen, Frühförderstellen, schulvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, Fachdienste, Heime, Wohngruppen, Kliniken, Beratungsstellen, Werkstätten, Familienhilfen, Wohnheime und ambulante Dienste und Beratungsdienste, offene Hilfen, Einrichtungen mit inklusive Auftrag, heilpädagogische Praxen oder auch Aus- und Weiterbildungseinrichtungen von Fachkräften.


Das Arbeitsfeld Eingliederungshilfe
(ehemals Behindertenhilfe)

Erwachsenenbildung 1Das Arbeitsfeld der Behindertenhilfe hat sich in den letzten 10-15 Jahren erheblich gewandelt. Längst sind die Menschen mit ausschließlich sogenannter Intelligenz- minderung der kleinere Teil jener Menschen die Heilpädagog*innen in diesem Arbeitsfeld begleiten. Mehrfachbehinderungen nehmen immer mehr zu.

Entsprechend sind auch die Einsatzfelder für Heilpädagog*innen vielfältiger und breiter geworden. Inklusion, das persönlichen Budget, die Dezentralisierung (weg von stationärer Unterbringung hin zu ambulanter Betreuung), dem Case Management und die zunehmenden Professionalisierung der Heilpädagogik in Forschung und berufspolitischer Hinsicht sind die größten Faktoren für die Weiterentwicklung. Fachdiensttätigkeiten, Elternarbeit, Schnittstellen- und Netzwerkarbeit, Teambegleitung, Leitungsverantwortung, Berichtswesen, Case Manager, alles Aufgaben von Heilpädagog*innen in diesem (und nicht nur in diesem!) Arbeitsfeld. Und die Aufzählung ist nicht vollständig …

All diese Aufgaben drehen sich um jene Menschen die von Heilpädagog*innen begleitet werden: Menschen mit Behinderung. Menschen mit sogenannter Intelligenzminderung, Menschen mit Sinnesbehinderungen, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Lernbehinderung, Menschen mit Körperbehinderung … auch hier ist eine vollständige Aufzählung nicht möglich und/oder nötig. Hier wie in den anderen Arbeitsfeldern auch bringen Heilpädagog*innen ihre Haltung und Herangehensweise mit ein. Welcher Mensch mit welchen Ressourcen, Stärken, Fähigkeiten begegnet mir? In welchem System/Kontext lebt er? Welche Unterstützung und/oder Begleitung möchte er? Mit Neugierde und Fachwissen als Mensch Menschen gegenübertreten.


Heilpädagog*innen in der Arbeit mit alten MenscheDSC_5944n

Alte Menschen mit Behinderung sind die Bevölkerungsgruppe in Deutschland, die am stärksten wächst (Berlin, Institut für Bevölkerungsentwicklung). Dabei ist diese Gruppe äußerst heterogen: sie umfasst aufgrund der medizinischen Fortschritte Menschen, die mit angeborener Behinderung mittlerweile im Seniorenalter sind, aber auch Menschen mit erworbenen Behinderungen wie z.B. durch Krankheit, Unfall oder auch Demenz. Daraus sind bereits die sehr unterschiedlichen Handlungsfelder der Heilpädagogen ersichtlich.
Vor allem bei Menschen mit einer angeborenen Behinderung steht die Unterstützung im Bereich Wohnen im Vordergrund. Ob es um die Konzeptentwicklung für „TENE“ (Tagesangebote für Erwachsene nach dem Erwerbsleben), Übergänge von Arbeitsleben in den Ruhestand, oder die Anbahnung von neuen Wohnorten und –formen geht. Häufig lebt dieser Personenkreis auch noch im Erwachsenenalter bei den Eltern, die selbst mit zunehmendem Alter an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stoßen. Hier stellt sich Heilpädagog/innen die Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern eine angemessene Wohnberatung durchzuführen und zu begleiten, sowie über die Finanzierung und Kontaktmöglichkeiten bei verschiedenen Trägern zu informieren.

Aber auch Angebote der Erwachsenenbildung und der Erhaltung von Autonomie und Zugehörigkeit sind wesentliche Elemente heilpädagogischen Handelns. Menschen mit einer erworbenen Behinderung benötigen im Alter mehr Unterstützung im Sozialraum und mit den nahen Angehörigen. Dieser Personenkreis lebt überwiegend sehr lange im engen Familienkreis. Ein Auszug aus der eigenen Wohnung erscheint vielen undenkbar. Dennoch sind trotz Pflegediensten viele Angehörige nach jahrelanger Pflege selbst in einem Zustand, der Unterstützung verlangt. In diesen Fällen haben Heilpädagogen eine Aufgabe, die über längere Beratungen und Vermittlung von Hilfsangeboten sowie von Tagespflegeeinrichtungen eine wesentliche Hilfestellung darstellen. Spezielle Gruppen für Demenzpatienten stellen eine weitere Zielgruppe heilpädagogischen Handelns dar. Die Anleitung von Pflegepersonal, Angehörigen und Ergänzungskräften (z.B. nach § 87 SGB ) sind zentrale Tätigkeitsmerkmale. Für Heilpädagog/innen besteht zudem die Möglichkeit, durch entsprechende Zusatzfortbildungen bzw. Schwerpunkte in der Ausbildung die Anerkennung zur Gerontopsychiatrischen Fachkraft zu beantragen.

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Heilpädagog*innen in freier heilpädagogischer Praxis

Seit nunmehr über 25 Jahren sind Heilpädagog/innen in eigenen Praxen tätig. Freie Praxen werden sowohl ambulant als auch mobil geführt. Ein weiteres Standbein der Praxistätigkeit können zudem Fachdienste in integrativen/ inklusiven Einrichtungen sein.

Heilpädagog/innen in freien Praxen müssen neben den Basiskompetenzen über ein vertieftes Wissen von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten verfügen. Heilpädagogische Praxen erbringen in der Regel Sozialleistungen der Behindertenhilfe (SGB XII) und Hilfe zur Erziehung (SGB VIII).

Das heilpädagogische Angebot umfasst die individuelle Begleitung des Klienten und seiner Bezugspersonen. Die emotionalen und sozialen Kompetenzen des Klienten sollen erweitert und gefestigt, seine Entwicklungs- und Lernchancen verbessert und die Ressourcen der Familien gestärkt werden. In freien Praxen werden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gefördert, die (wesentlich) geistig und/oder körperlich und/oder seelisch behindert bzw. von derartigen Behinderungen bedroht sind und deren individuelle Behinderung u.a. folgende Auswirkungen haben kann (können):

  • Entwicklungsverzögerungen
    (Bereich der Motorik, Deprivation, Retardierung und Sprache)
  • sozial- emotionale Störungen
    (Aggression, Impulsivität, soziale Unsicherheit, fehlgesteuerte emotionale Entladung, Ängstlichkeit, Gehemmtheit)
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen
  • Teilleistungs- und Lernstörungen

In heilpädagogischen Praxen kommen unterschiedliche Handlungsansätze, Methoden und Konzepte zum Einsatz. Diese sind orientiert an den Bedarfen der Klienten und am jeweiligen fachlichen Schwerpunkt der Praxis. Fort- und Weiter-bildungen, kollegiale Beratung und Supervision sind wesentliche Bestandteile der Qualitätssicherung in freien Praxen. 

Heilpädagogische Praxen können sich durch den Berufs- und Fachverband Heilpädagogik E.V. zertifizieren lassen.

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Regeleinrichtungen mit inklusiven Auftrag:

Beispiel ‚Heilpädagogik in Regelschulen‘

Jedes Kind hat ein Recht auf  gleichberechtigte Teilhabe und individuelle hochwertige Bil- dungsangebote. Heilpädagogik in Regelschulen ist ein neues Handlungsfeld für Heilpäd- agog/innen.

Heilpädagogik wird als Oberbegriff für eine spezielle Pädagogik genutzt, was in Deutschland aber nicht einem einheitlichen Berufsbild entspricht. Sonderpädagogen arbeiten immer noch vorrangig im schulischen Bereich. Heilpädagogen sind eher generalistisch ausgebildet. Obwohl sie auch in Förderschulen tätig sind, hat ihr Berufsbild eine eher außerschulische Orien- tierung. Heilpädagogik versteht sich nicht nur als spezielle Pädagogik für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf. Sie ist immer mehr als „vertiefte Pädagogik“ bzw. inklusive Pädagogik in Regeleinrichtungen gefragt, wo immer mehr Kinder im Ganztagsbereich ihr Leben verbringen. 

Die Vision der bayerischen Fachakademien für Heilpädagogik ist, dass in einer „Schule der Zukunft“ Heilpädagog/innen die Regelschule in der Qualität der Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung aller Lernenden unterstützen. Die bayerischen Fachakademien für Heilpädagogik haben dazu an unterschiedlichen Orten in Bayern erfolgreiche Projekte initiiert. Entsprechend dem Leitbild Inklusion wäre das zukünftige Tätigkeitsfeld einer Heilpädagog/in in der Schule vor Ort angesiedelt und würde sich auf begleitende Angebote zum Unterricht, Unterstützung im Unterricht, Beobachtung und Diagnostik, Prävention, Elternarbeit, Interdisziplinarität und Kooperation im Gemeinwesen beziehen. Gelungene Projekte zeigen: Heilpädagogik in Regelschulen stärkt den Erziehungsauftrag der Regelschule und trägt dazu bei, dass alle Kinder in der Schule willkommen sind.

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